Häufige Fragen zur Jugendleiter-Card
Frage: Wie wird die Jugendleiter-Card hergestellt
?
Antwort: Die Juleica wird zentral hergestellt und ab
01.04.2009 direkt von der Druckerei an die Juleica-Inhaber
verschickt.
Frage: Was ist eine Jugendleiter-Card ?
Antwort: Die Jugendleiter-Card ist ein Ausweis für
ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Dieser Ausweis
legitimiert gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen
Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Jugendarbeit und gegenüber
staatlichen und nichtstaatlichen Stellen von denen Beratung und
Hilfe angeboten wird.
Frage: Für wen ist die Jugendleiter-Card ?
Antwort: Die Jugendleiter-Card erhalten Mitarbeiter in der
Jugendarbeit, die ehrenamtlich tätig sind (im Sinne des § 73
Kinder- und Jugendhilfegesetz). Sie müssen mindestens 16 Jahre alt
und für ihre ehrenamtliche Arbeit nach festgelegten Standards
qualifiziert sein.
Frage: Ich habe eine Übungsleiter- bzw. Trainerausbildung
durchlaufen. Was muss ich tun, um auch eine Juleica zu
bekommen?
Antwort: Da einige Inhalte der Juleica-Ausbildung nicht in
der Übungsleiter- bzw. Trainerausbildung vermittelt werden, ist ein
Speziallehrgang notwendig. Dieser dauert ein Wochenende und umfasst
Themen, wie z.B.:
- Sport und mehr – Ideen für Aktionen mit Jugendlichen.
- Auf in die Ferien – Organisation und Finanzierung von Kinder- und Jugendfeizeiten.
- Wer fragt uns was wir wollen? Angebote für und mit Mädchen und Jungen im Sportverein gestalten.
- Recht und Pädagogik – ein Widerspruch? Jugendschutzgesetz und Aufsichtspflicht, wie gehe ich als Betreuer in der Jugendarbeit damit um?
Frage: Meine Juleica ist abgelaufen. Was muss ich
tun?
Antwort: Einfach unter www.juleica.de anmelden und eine neue Juleica
beantragen. Wichtig ist, dass du weiterhin in der Jugendarbeit
tätig bist und eine Fortbildung besucht hast. Die Fortbildung kann
in verschiedenen Bereichen gemacht werden (ÜL-Fortbildung, VHS,
etc.). Wichtig ist ein Bezug zur Jugendarbeit und eine
Mindeststundenzahl von insgesamt 8 Zeitstunden bzw. 11
Lerneinheiten. Die Kopie der Fortbildungsbescheinigung kannst du in
unserer Geschäftsstelle
einreichen oder uns per Mail schicken.